AGB und Rechtshinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel zum Hirsch (nachfolgend H&GzH genannt)

Abschluß des Vertrages

1.1 Zwischen dem Gast und dem H&GZH kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und vom H&GZH zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn H&GZH Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.

1.2 Wird für die Reservierung von H&GZH eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

1.3 Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hier für von ihm angemeldete Gäste/ Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.

1.4 Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast zustimmt oder die Leistungen widerspruchslos annimmt.

1.5 Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind H&GZH bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.

1.6 Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch H&GZH zulässig.

 

An- und Abreise

2.1 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

2.2 Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern H&GZH dem zustimmt, ist, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

2.3 Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann H&GZH über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines von H&GZH akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.

 

Leistungen

3.1 Der vertragliche Leistungsumfang des H&GZHs ergibt sich aus den Reservierungsangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.

3.2 Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des H&GZHs mit dem Frühstück am Abreisetag andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.

3.3 Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

3.4 Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist H&GZH berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

3.5 Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn + Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.

 

Zahlung

4.1 Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.

4.2 Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann H&GZH eine Zwischenrechnung erstellen.

4.3 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das H&GZH die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere für den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt H&GZH vorbehalten.

4.4 Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass H&GZH eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

 

Stornierungen

Vorbehaltlich gesonderter Absprachen sind Stornierungen einer getroffenen Reservierung wie folgt möglich:

5.1 Logis Zimmer: Eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes wird der Preis für die erste Übernachtung fällig. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstiger Großveranstaltungen in der Region, die in der Reservierungsbestätigung aufgezeigt werden. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 30. Tag vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet H&GZH 80% des Logisbedarfes für den gebuchten Zeitraum.

5.2 Logis ab 5 Zimmer. Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vor der Anreise, werden 20% des Logis- bzw. Arrangementpreises, bei einer Stornierung bis zum 10. Tag 80% desselben und bei einer Stornierung bis 3 Tage vor der Anreise 90% des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig.

5.3 Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:

über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,

29. bis zum 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten,

14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,

7. bis 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,

binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.

 

Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften dem H&GZH für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2 H&GZH haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. H&GZH bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 H&GZH haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 €, es sei denn, H&GZH oder sein Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden H&GZH gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung übergeben.

6.4 Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von H&GZH bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von H&GZH nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Es wird insbesondere kein Bewachungsvertrag geschlossen.

6.5 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von H&GZH wird ausgeschlossen.

 

Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht H&GZH ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

7.2 Hat H&GZH begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann H&GZH das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

7.3 Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von H&GZH in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht H&GZH der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

 

Sonstiges

8.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von H&GZH und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.

8.2 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8.3 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

8.4 Bei unentgeltlicher Beförderung eines Gastes durch H&GZH ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

8.5 Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

8.6 Mit dem Check In am Hotelomat stimmt der Gast den AGB`s zu.

 

Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von H&GZH schriftlich bestätigt worden sind.

9.3 Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des H&GZHs als vereinbart.

9.4 Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine ihr möglichst nahe kommende zulässige Regelung gelten.